Allgemeine Geschäftsbedingungen
PMConsulting GmbH
§ 1 Allgemeines
1.1 Wir erbringen unsere Leistungen und liefern unsere Produkte auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen und des jeweiligen Einzelvertrages. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und dem Einzelvertrag geht der Einzelvertrag vor.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen oder Auftragserteilungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sie werden nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Leistungsumfang und Formvorschriften
2.1 Der Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den jeweiligen Angeboten geregelt. Bei individuellen Software- oder Beratungsprojekten beschreibt unser Angebot die Aufgabenstellung und den Leistungsumfang vollständig und abschließend. Änderungen der Ausführung und des Leistungsumfanges sind PMConsulting GmbH gestattet, wenn dadurch die Belange des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Erhöht sich der Arbeitsaufwand infolge nicht vorhersehbarer oder vom Kunden zu vertretenden Umständen, werden wir den Aufwand in einem Nachtragsangebot zum bestehenden Vertrag anbieten. Für die Dauer der Nachtragsverhandlungen ruhen unsere Leistungspflichten und etwaige Ausführungsfristen sind gehemmt. Führt ein Nachtragsangebot nicht zu einer entsprechenden Nachbestellung, ist PMConsulting GmbH berechtigt, die Zusatzleistungen auf Basis des erforderlichen Aufwandes und der zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundensätze in Rechnung zu stellen.
2.2 Ein Vertrag kommt zu Stande mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Kunden unter ein von uns abgegebenes Angebot oder einen Bestellschein des Kunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle von uns mündlich wie schriftlich genannten Preise verstehen sich in der von uns angebotenen Landeswährung, in Deutschland immer in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Falls nichts anderes vereinbart ist sind die Zahlungen innerhalb 10 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt unserem Konto ohne jeglichen Abzug und Gebühren gutzuschreiben.
Für Standardsoftware ist ein Zahlungsausgleich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erfolgter Programminstallation vorzunehmen. Die unbeschränkte Lizensierung unserer Software erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind nach Ablauf dieser Frist berechtigt vom Kunden die Rückgabe und vollständige Deinstallation auf seine eigenen Kosten zu verlangen. Nach Ablauf des Zahlungsziels sind wir berechtigt ab dem ersten Tag Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
4.1 PMConsulting GmbH garantiert, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktion im wesentlichen der Programmbeschreibung bzw. dem Lastenheft oder Angebot entspricht. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich PMConsulting GmbH vor, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist.
4.2 PMConsulting GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
4.3 Tritt ein Fehler der Anwendung auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen vier Wochen schriftlich an die PMConsulting GmbH zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) durchführbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
4.4 Angaben im Handbuch, in der Dokumentation und / oder im Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produktes oder auf verfügbares Zubehör beziehen, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
4.5 Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Anwendung implementierte Benutzerführung, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
4.6 Im Falle einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder Dokumentation nicht getroffen und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
4.7 Für Richtigkeit und Inhalt der in den Programmen verwendeten Basisdaten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch für von PMConsulting GmbH eventuell im Programm hinterlegte Musterbasisdaten.
4.8 PMConsulting GmbH haftet für Personen- oder Sachschäden im Rahmen der von PMConsulting GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung maximal zum Betrag von Euro 25.000.- . Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Darüberhinaus haftet PMConsulting GmbH für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Datenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen PMConsulting GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber PMConsulting GmbH bedingt, dass der Kunde PMConsulting GmbH den Eintritt des Schadens bei Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens schriftlich meldet. Ersatzansprüche gegenüber PMConsulting GmbH verjähren mit Ablauf eines Jahres ab ihrer Entstehung. Die Verantwortung für eine ausreichende Datensicherung sowie die Setzung von Schutzmaßnahmen gegenüber Unbefugten übernimmt der Kunde. PMConsulting GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten und / oder Programmen.
§ 5 Kopierschutz und Geheimhaltung
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt die Software oder Teile davon zu kopieren oder an Plätzen für die keine Lizenz erworben wurde einzusetzen. Er ist nicht berechtigt die Software oder deren Quellcode sich oder anderen zugänglich zumachen.
5.2 PMConsulting GmbH verpflichtet sich und seine Mitarbeiter die im Rahmen von Kundenprojekten vertraulichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und keinen Dritten zugänglich zu machen.
§ 6 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Beauftragt PMConsulting GmbH einen Subauftragnehmer als Erfüllungsgehilfen, gelten diese Geschäftsbedingungen in gleichem Umfang für alle von diesem erbrachten Leistungen.
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